Um der Stiftung Verwaltungs- und sonstige Kosten zu ersparen bzw. möglichst niedrig zu halten, ist für die Stiftung soweit wie möglich und sinnvoll nur der Stiftungsvorstand selbst tätig, und zwar unentgeltlich. Auch auf Auslagenerstattung verzichtet der Stiftungsvorstand in der Regel.
Stiftungsvorstand:
Er begleitet die Projekte über die Stiftung nicht nur finanziell, sondern steht bei Projektierung und Realisation mit Rat und Tat – wenn nötig auch vor Ort – zur Seite.
Satzungsgemäße Förderbedingungen:
Die Stiftung legt Wert auf die möglichst effektive Verwendung der Mittel. Daher beschränkt sich ihr Engagement nicht auf die bloße Verteilung von Geldern. Vorstand und Förderer sind in die Realisierung der Projekte persönlich eingebunden.
Projekte werden meist mit vor Ort tätigen Organisationen realisiert, wobei Bedingung ist, dass dies auf Basis kooperativer Partnerschaft geschehen kann.
Das Engagement der Stiftung erfolgt in der Regel projektbezogen und stets als Hilfe zur nachhaltigen Selbsthilfe. Zukünftige Abhängigkeiten der Stiftung sollen vermieden werden.
Soweit einschlägig wird Wert auf hohe Umweltverträglichkeit von Förderprojekten gelegt.
Die Ergebniskontrolle erfolgt fortwährend auch nach Abschluss eines Hilfsprojekts.